AGB
Ferienhaus Hein-Haus
Petra Hein, Am Brauckhoff 16, 58339 Breckerfeld
Tel. 02338 412 Fax 02338 1407
www.hein-ferienhaus.de Mail: petra@hein-haus.de
Ein
gebuchter Aufenthalt, ob Wochenende, mehrere Tage oder Wochen, stellt nach der
Buchungsbestätigung durch den Gastgeber einen Vertrag dar, den beide Seiten
erfüllen müssen.
Tritt
ein Gast einen gebuchten Aufenthalt nicht an oder bricht ihn ab und entsteht dem
Beherbergungsbetrieb dann ein Schaden, weil das Quartier nicht für den gleichen
Zeitraum weitervermietet werden kann, ist der ausgebliebene Gast
schadenersatzpflichtig.
Das
gilt auch, wenn die Ursache für die Absage ein schicksalhaftes Ereignis ist, das
der Gast nicht vermeiden konnte, so z.B. Krankheit, ein Unfall oder sonstige
gravierende Ereignisse, auch im engsten Familienkreis.
Der Reisende kann jederzeit vor
Reisebeginn von der Reise zurücktreten, wofür aber Stornokosten als
Schadenersatz fällig werden. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären.
Entscheidend ist das Datum des Zugangs der Rücktrittserklärung bei dem
Vermieter.
Bei Rücktritt gilt folgende pauschale
Entschädigung als vereinbart:
a) vom Datum
der Reisebestätigung bis 7 Tage danach kostenlos.
Dies gilt nicht für Reisen, die 21 Tage und
weniger vor Reisebeginn gebucht wurden. Für diese gelten die
Rücktrittsbedingungen der Ziffern c) bis f) abhängig davon, an welchem Tag der
Rücktritt gegenüber dem Vermieter erklärt wird.
b) bis 90
Tage vor Reisebeginn 20% des
Reisepreises
c) bis 60
Tage vor Reisebeginn 50% des
Reisepreises
d) bis 30
Tage vor Reisebeginn 75% des
Reisepreises
e) bis 14
Tage vor Reisebeginn 90% des
Reisepreises
f) ab 13
Tage vor Reisebeginn 100 % des
Reisepreises
Damit
Sie vor solchen Risiken geschützt sind, raten wir Ihnen zum Abschluss einer
Reiserücktrittversicherung incl. Reiseabbruch.